• Als Mitglieder des Vereins werden auf schriftlichen Antrag natürliche und juristische Personen zugelassen, die die gemeinnützigen Interessen des Vereins aktiv unterstützen.

  • Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand des DNK-CIE zu beantragen und vom Lenkungsausschuss zu genehmigen.

  • Jedes Mitglied hat eine Stimme auf den Mitgliedersammlungen. Die juristischen Personen bevollmächtigen eine natürliche Person, die als stimmberichtigte/r Vertreter/in an den Mitgliederversammlungen teilnimmt und die für die Mitgliedschaft erforderlichen Erklärungen abgibt sowie Handlungen vornimmt. Unterbevollmächtigungen an andere Mitglieder zur Abgabe für die Mitgliedschaft erforderlicher Erklärungen sowie Vornahme von Handlungen sind zulässig.

  • Alle bisherigen Mitglieder des ehemaligen DNK können dem neuen DNK-CIE innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung beitreten. Eine Entscheidung des Lenkungsausschusses ist in diesem Fall nicht erforderlich. 

 

Jährliche Mindestbeiträge zur Finanzierung der Aufwendungen des DNK:

Firmen:                                        200 €

Verbände:                                   200 €

Öffentliche Institutionen:         100 €

Einzelpersonen:                           60 €